Vergütung

Anwaltliche Dienstleistung kostet Geld. Bei den Rechtsanwälten Frauendorfer & Vongries erhalten Sie erstklassige anwaltliche Leistungen qualifizierter Kolleginnen und Kollegen zu fairen Bedingungen. Transparenz und Vorhersehbarkeit der Kosten sind uns ein Anliegen.

Die in Ihrer Angelegenheit zu erwartenden Kosten erläutern wir Ihnen ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

Aussergerichtliche Tätigkeit

Die Gebühr für die erste Beratung eines Verbrauchers ist gesetzlich auf einen Höchstbetrag von max. € 190,00 zzgl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer beschränkt. Soweit Tätigkeiten entfaltet werden, die über die erste Beratung hinausgehen, richtet sich die Höhe der Vergütung für die anwaltliche Dienstleistung im Grundsatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts bemisst sich nach dem Gegenstandswert und der Art seiner Tätigkeit. Damit in diesem Bereich Kosten für den Mandanten überschaubar sind, bieten wir Ihnen auf Ihren Fall zugeschnittene Honorarvereinbarungen an. Dies ist insbesondere in Bereichen sinnvoll, in denen sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Leistung schwer beziffern lässt.

Gerichtliche Tätigkeit bzw. Tätigkeit vor Behörden

Die anwaltlichen Leistungen vor Gericht und Behörden wird Kraft Gesetzes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. In den meisten Rechtsbereichen besteht im Obsiegensfall eine Erstattung der Anwaltskosten vom Gegner. 

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung schützt den Mandanten vor unvorhersehbaren Kosten im Falle einer Rechtsverfolgung bzw. auch im Verteidigungsfall. Sein Recht durchzusetzen kann unter Umständen viel Geld kosten, wobei es nicht allein die Anwaltskosten sind, die einen  Rechtsstreit teuer machen können. So verteuern Gerichts- und Sachverständigenkosten häufig die Verfahren nicht unerheblich. Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir für Sie ab, ob die anwaltlichen Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden. Wir überprüfen die Deckung und erteilen Ihnen Beratung über den Umfang des Eintritts Ihrer Rechtsschutzversicherung. Regelmäßig übernehmen wir für Mandanten Deckungsanfragen, welche wir kulanzweise für Sie kostenfrei durchführen.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, auch eine aussergerichtliche Beratung und Tätigkeit über die Beratungshilfe abzurechnen. Erforderliche Bescheinigungen bitten wir Sie vor der Beauftragung bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen. 

Unterschreitet Ihr monatliches Einkommen eine bestimmte Grenze, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in gerichtlichen Verfahren zu beantragen. Wird diese Prozesskostenhilfe ganz oder teilweise gewährt, übernimmt der Staat die Kosten der gerichtlichen Durchsetzung des Anspruches.

Wir stehen Ihnen auch insoweit bei Antragstellung und Fragen in diesem Bereich zur Verfügung.