Rechtsanwalt Martin Frauendorfer

Rechtsanwalt Frauendorfer besuchte nach Abschluss des Fachgymnasiums Elektrotechnik in Celle die Universität Bayreuth, an der er nach 4 Jahren Studium der Rechtswissenschaften nebst wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung das erste Staatsexamen ablegte. Nach dem Studium schloss sich das zweijährige Referendariat an.

Bereits während des Referendariats arbeitete er als Praktikant in einer Großkanzlei und machte so die ersten Erfahrungen in der Beratung und Vertretung von Großunternehmen sowie mittelständigen Betrieben.

Nach dreijähriger Mitarbeit wechselte er in den Landgerichtsbezirk Hannover, wo er eineinhalb Jahre in einer kleineren Kanzlei arbeitete, die sich intensiv mit der Beratung und Vertretung von Unternehmen, insbesondere Versicherungen, als auch mit Privatpersonen befasste.

Seit Februar 1997 ist er mit dem Kollegen Vongries in eigener Kanzlei selbständig tätig.