Baurecht

  • Beratung und Vertretung bereits bei Kauf von Immobilien
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Bauvertrag (Nachbesserungsanspruch, Minderungsrecht, Rücktritt, Schadensersatz usw.)
  • Beratung und Vertretung von Ansprüchen gegen Architekten
  • Vertretung im Beweissicherungsverfahren
  • Überprüfung und Entwurf von Werkverträgen, Architekten- und VOB-Verträgen