Baurecht
- Beratung und Vertretung bereits bei Kauf von Immobilien
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Bauvertrag (Nachbesserungsanspruch, Minderungsrecht, Rücktritt, Schadensersatz usw.)
- Beratung und Vertretung von Ansprüchen gegen Architekten
- Vertretung im Beweissicherungsverfahren
- Überprüfung und Entwurf von Werkverträgen, Architekten- und VOB-Verträgen